Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In erster Instanz hat der Antragsteller beantragt, mehrere in der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.4.1994 gefaßte Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären.
Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 1.12.1994 die Anträge weitgehend abgewiesen und den Geschäftswert des Verfahrens auf 61 000 DM festgesetzt. Gegen diese Entscheidung hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Diese hat er in einem späteren Schriftsatz auch begründet. Die Antragsgegner sind den Anträgen des Antragstellers entgegengetreten. Mit am 12.9.1995 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat der Antragsteller sein Rechtsmittel zurückgenommen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|