OLG München - Urteil vom 09.12.2002
15 U 2940/02
Normen:
BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3b ;
Fundstellen:
NZM 2003, 554

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen aus einem Prozessvergleich

OLG München, Urteil vom 09.12.2002 - Aktenzeichen 15 U 2940/02

DRsp Nr. 2004/15053

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen aus einem Prozessvergleich

»§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB findet keine Anwendung auf eine Mietzinsforderung aus einem Prozessvergleich, der angesichts einer ungewissen Rechtslage diese Mietzinsforderung möglicherweise überhaupt erstmals begründet hat, auch wenn der Vergleichsbetrag rein rechnerisch die Summe mehrerer Monatsmieten umfasst.«

Normenkette:

BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3b ;
Fundstellen
NZM 2003, 554