Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 15.03.2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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