LG Berlin vom 31.10.1988
62 S 1/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
Grundeigentum 1989, 93

LG Berlin - 31.10.1988 (62 S 1/88) - DRsp Nr. 2009/7706

LG Berlin, vom 31.10.1988 - Aktenzeichen 62 S 1/88

DRsp Nr. 2009/7706

Rechte des Mieters bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung) Von dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Nachbarwohnung ausgehende Geräusche sind nicht als Mangel einer Mietwohnung zu betrachten. Dem Mieter steht daher kein Anspruch auf zusätzliche, bauliche Schallschutzmaßnahmen zu.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
Grundeigentum 1989, 93