LG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.1997 (21 S 179/97) - DRsp Nr. 1999/4326
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1997 - Aktenzeichen 21 S 179/97
DRsp Nr. 1999/4326
Wird während oder nach Abschluß von Modernisierungsmaßnahmen das betroffene Grundstück veräußert, so kann der Erwerber den Mietzins nach § 3MHG erhöhen, obwohl der Veräußerer der eigentliche Bauherr war.