LG Hannover - Urteil vom 27.11.1991 (11 S 184/91) - DRsp Nr. 1995/5043
LG Hannover, Urteil vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 11 S 184/91
DRsp Nr. 1995/5043
Das Miterhöhungsverlangen einer Mehrheit von Vermietern ist trotz fehlender Zustimmung eines Mitvermieters wirksam, wenn die Vermieter einen Dritten (Hausverwalter) zur Abgabe des Mieterhöhungsverlangens bevollmächtigt haben, auch wenn der Mietvertrag vor Vollmachtserteilung abgeschlossen wurde.