LG Köln - Beschluß vom 14.11.1996 (29 T 198/96) - DRsp Nr. 1998/2884
LG Köln, Beschluß vom 14.11.1996 - Aktenzeichen 29 T 198/96
DRsp Nr. 1998/2884
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für rückständige Wohngeldbeiträge seines Rechtsvorgängers, sofern der die Fälligkeit der Beiträge begründende Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung erst nach dem Eigentumserwerb getroffen wurde.