I. Die Kammer legt dem OLG Karlsruhe folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:
Kann ein Mietverhältnis über eine Wohnung nach §
In dem zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit nehmen die Kläger Ziff. 1 und 2 die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung in Anspruch. Die Wohnung der Beklagten besteht aus einer im 5. OG gelegenen Einzimmer-Wohnung, die dem Kläger Ziff. 1 gehört, und einer im 4. OG gelegenen Zweizimmer-Wohnung, die im Eigentum des Klägers Ziff. 2 steht. Nach den Urteilen des AG Mannheim v. 19.7.1994 (14 C 10665/94) und des LG Mannheim v. 8.2.1995 (4 S 166/94) steht fest daß hinsichtlich der beiden Wohnungen ein einheitliches Mietverhältnis besteht und daß die beiden Kläger gemeinschaftliche Vermietung der Räumlichkeiten sind.
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