LG München I - Beschluß vom 04.11.1996
1 T 6685/96
Normen:
BGB § 652 ; WEG § 12, § 21, § 26 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)275b
WuM 1997, 66

LG München I - Beschluß vom 04.11.1996 (1 T 6685/96) - DRsp Nr. 1997/6590

LG München I, Beschluß vom 04.11.1996 - Aktenzeichen 1 T 6685/96

DRsp Nr. 1997/6590

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, der sich als Immobilienmakler betätigt und in der Wohnanlage dafür geworben hat, ihn bei etwaigen Verkäufen mit der Vermittlertätigkeit zu beauftragen und der als Verwalter Veräußerungen gemäß § 12 WEG zustimmen muß, befindet sich in einem Interessenkonflikt; eine erneute Bestellung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Normenkette:

BGB § 652 ; WEG § 12, § 21, § 26 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(152)275b
WuM 1997, 66