OLG Köln - Beschluß vom 23.12.1998
16 Wx 195/98
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
NZM 1999, 322
OLGReport-Köln 1999, 121
WuM 1999, 305
Vorinstanzen:
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 173/98

Mangelnde Nutzbarkeit eines Pkw-Stellplatzes

OLG Köln, Beschluß vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 195/98

DRsp Nr. 1999/3869

Mangelnde Nutzbarkeit eines Pkw-Stellplatzes

»Erwirbt ein Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem praktisch nicht nutzbaren Kfz-Stellplatz, so sind die übrigen Eigentümer regelmäßig nicht verpflichtet, Maßnahmen zuzustimmen, die ihnen selbst spürbare Nachteile einbringen, nur um dem Betroffenen auch zu einem nutzbaren Stellplatz zu verhelfen. Der Betroffene muß sich vielmehr an den Veräußerer halten.«

Normenkette:

WEG § 16 ;

Gründe: