LG Wiesbaden, vom 17.12.1999 - Aktenzeichen 3 S 77/99
DRsp Nr. 2009/7231
Mietminderung bei Baulärm durch ICE-Neubaustecke
Baulärm durch eine in der Nähe des Mietobjekts befindliche Großbaustelle der ICE-Trasse berechitgt zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %. Dies gilt jedoch nur für Zeiten, in denen tatsächlich Lärmbelästigungen gegeben waren.