Die Kläger sind Eigentümer des Hausanwesen .... In diesem Haus haben sie eine Wohnung an die Beklagten vermietet zu einem monatlichen Mietzins von 1.470,00 DM (Kaltmiete: 1.100,00 DM; Garagenmiete: 100,00 DM; Nebenkostenvorauszahlung: 270,00 DM).
Die Beklagten mindern seit Juli 1998 die monatliche Kaltmiete um 15 %, mithin um einen Betrag von 165,00 DM im Monat.
Die Minderung wird damit begründet, dass die beigetretenen Streitverkündeten mit ihrer Bauunternehmung auf der der Wohnung der Beklagten gegenüberliegenden Straßenseite ein größeres Bauvorhaben durchführen.
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