Mietminderung bei Bauordnungswidrigkeit der Nutzung als Mietwohnung
AG Brühl, vom 18.11.1976 - Aktenzeichen 2 C 430/75
DRsp Nr. 2009/7274
Mietminderung bei Bauordnungswidrigkeit der Nutzung als Mietwohnung
Entspricht eine Wohnung nicht den Bauordnungsvorschriften und ist sie deshalb behördlich zur Vermietung nicht abgenommen, so ist der Mieter zur Minderung eines Mietzinses um 33 % berechtigt.