Mietminderung bei Belästigung durch streunende Katzen
AG Bonn, vom 27.11.1985 - Aktenzeichen 5 C 175/85
DRsp Nr. 2009/7265
Mietminderung bei Belästigung durch streunende Katzen
Kommt es in einer Mietwohnung zu Belästigungen durch streunende Katzen, die sogar in die Wohnung eindringen, so ist eine Mietminderung um 15 % gerechtfertigt, wenn die Katzen durch andere Hausbewohner gefüttert und damit angelockt werden.