Mietminderung bei durch den Mieter mitverursachten Feuchtigkeitsschäden
LG Saarbrücken, vom 06.11.1987 - Aktenzeichen 11 S 340/86
DRsp Nr. 2009/7227
Mietminderung bei durch den Mieter mitverursachten Feuchtigkeitsschäden
Werden Feuchtigkeitsschäden in einem Altbau dadurch verursacht, dass der Mieter die Wohnung unzureichend beheizt und belüftet, so ist ein Recht zur Minderung des Mietzinses nicht gegeben.