Mietminderung bei Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände
AG Aachen, vom 05.04.1973 - Aktenzeichen 15 C 417/71
DRsp Nr. 2009/7238
Mietminderung bei Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände
Kommt es wegen mangelnder Isolierung einer Wohnung zu Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände des Wohnzimmers, so ist eine Minderung des Mietzinses um 25 % gerechtfertigt, weil der Gebrauchswert eines Wohnzimmers für den Gesamtwohnwert der Wohnung von ausschlaggebender Bedeutung ist.