AG Aachen vom 05.04.1973
15 C 417/71
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1974, 44

Mietminderung bei Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände

AG Aachen, vom 05.04.1973 - Aktenzeichen 15 C 417/71

DRsp Nr. 2009/7238

Mietminderung bei Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände

Kommt es wegen mangelnder Isolierung einer Wohnung zu Durchlaufschäden an der Decke und einem Teil der Wände des Wohnzimmers, so ist eine Minderung des Mietzinses um 25 % gerechtfertigt, weil der Gebrauchswert eines Wohnzimmers für den Gesamtwohnwert der Wohnung von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1974, 44