AG Darmstadt vom 17.01.1979
37 C 2894/78
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1980, 129

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall

AG Darmstadt, vom 17.01.1979 - Aktenzeichen 37 C 2894/78

DRsp Nr. 2009/7277

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall

Kommt es durch Feuchtigkeit in der Wohnung zu Schimmelbefall, so ist eine Minderung der Miete um 10 % gerechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn der Mieter möglicherweise für andere Feuchtigkeitsschäden selbst verantwortlich ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1980, 129