LG Kiel vom 08.01.1979
1 S 144/78
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1979, 128

Mietminderung bei Fluglärm und fehlender Isolierverglasung; Anforderungen an die Benennung einer Vergleichswohnung im Mieterhöhungsverlangen; Recht zur Mieterhöhung bei Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses

LG Kiel, vom 08.01.1979 - Aktenzeichen 1 S 144/78

DRsp Nr. 2009/7203

Mietminderung bei Fluglärm und fehlender Isolierverglasung; Anforderungen an die Benennung einer Vergleichswohnung im Mieterhöhungsverlangen; Recht zur Mieterhöhung bei Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses

1. Ist die Lärmbelästigung durch startende und landende Flugzeuge auf einem nahegelegenen Flugplatz erheblich größer als bei Straßen mit großer Verkehrsdichte, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt. Das Fehlen einer Isolierverglasung berechtigt zu einer weiteren Mietzinsminderung um 10 %. 2. In einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter eine Vergleichswohnung nur nach Geschoss und Lage benennen. 3. Ist zu Beginn eines auf zehn Jahre abgeschlossenen Wohnraummietvertrages ein Baukostenzuschuss gezahlt worden, so schließt dies Mieterhöhungen nur für den ursprünglich vereinbarten festen Mietzeitraum aus.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;