AG Hamburg vom 23.07.1974
40 C 305/73
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1976, 53

Mietminderung bei Funktionslosigkeit von 12 von 15 Steckdosen, Verstopfung des WC-Abflusses und Mängeln der Postzustellung sowie bei Fehlen der Türschwellen, fehlender Befestigung eines Fenstergriffschaniers, mangelhafter Verklebung des Teppichbodens, Fehlen eines Tapetenstreifens über einer Fußleiste und Farbspritzern im Bad

AG Hamburg, vom 23.07.1974 - Aktenzeichen 40 C 305/73

DRsp Nr. 2009/7303

Mietminderung bei Funktionslosigkeit von 12 von 15 Steckdosen, Verstopfung des WC-Abflusses und Mängeln der Postzustellung sowie bei Fehlen der Türschwellen, fehlender Befestigung eines Fenstergriffschaniers, mangelhafter Verklebung des Teppichbodens, Fehlen eines Tapetenstreifens über einer Fußleiste und Farbspritzern im Bad

1. Funktionieren in einer Wohnung nur drei von 15 Steckdosen, ist der WC-Abfluss nicht frei und kann die Post nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, so ist eine Minderung des Mietzinses um 50 % angemessen.