AG Lüdinghausen vom 31.10.1979
4 C 132/78
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1980, 52

Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung

AG Lüdinghausen, vom 31.10.1979 - Aktenzeichen 4 C 132/78

DRsp Nr. 2009/7354

Mietminderung bei Hellhörigkeit der Wohnung

1. Sind Teile der Wohnung (hier: Küche) hellhörig, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt. 2. Es gereicht dem Mieter nicht zum Verschulden, wenn er den Umfang seiner Berechtigung zur Minderung des Mietzinses unrichtig einschätzt und daher einen höheren Betrag einbehält. Daher kann hierauf auch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht gestützt werden.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1980, 52