AG Münster vom 25.11.1976
5 C 13/76
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1977, 205

Mietminderung bei Kondenswasserbildung unter einer auf dem Boden liegenden Matratze

AG Münster, vom 25.11.1976 - Aktenzeichen 5 C 13/76

DRsp Nr. 2009/7367

Mietminderung bei Kondenswasserbildung unter einer auf dem Boden liegenden Matratze

Die Bildung von Kondenswasser einer unter einer auf dem Fußboden liegenden Matratze stellt jedenfalls dann, wenn es im Übrigen in der Wohnung nicht feucht ist, keinen die Tauglichkeit erheblich herabsetzenden Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigten würde.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1977, 205