AG Bremen vom 12.07.1956
2 C 2537/56
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
ZMR 1957, 192

Mietminderung bei Lärm aus der darüber liegenden Wohnung

AG Bremen, vom 12.07.1956 - Aktenzeichen 2 C 2537/56

DRsp Nr. 2009/7271

Mietminderung bei Lärm aus der darüber liegenden Wohnung

Ein Mieter muss aus der über ihm liegenden Wohnung nur solche Geräuschimmissionen in Kauf nehmen, die normalerweise von einer Wohnung dieses Zuschnitts ausgehen, d.h. Geräusche von einer Familie mit der Zahl der Räume entsprechender Kinderzahl. Lebt in einer Wohnung, die für eine Familie mit ein oder zwei Kindern zugeschnitten ist, eine Familie mit drei Kindern und sind insbesondere Laufgeräusche der kleinen Kinder durch die Hellhörigkeit der Bauweise besonders gut zu vernehmen, so ist eine Mietminderung in Höhe von 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
ZMR 1957, 192