AG Rheine vom 30.10.1984
14 C 420/84
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1985, 260

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine im Erdgeschoss gelegene Gaststätte bei unzureichendem Schallschutz

AG Rheine, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 14 C 420/84

DRsp Nr. 2009/7414

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine im Erdgeschoss gelegene Gaststätte bei unzureichendem Schallschutz

Kommt es aufgrund unzureichender Schallschutzmaßnahmen zu Lärmentwicklung in Mietwohnungen aufgrund im Erdgeschoss ansässiger Gaststätten, so ist eine Mietminderung um 37 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1985, 260