AG Düren vom 28.10.1981
8 C 851/80
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
BlGBW 1984, 71
WuM 1982, 184

Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Heizungsanlage

AG Düren, vom 28.10.1981 - Aktenzeichen 8 C 851/80

DRsp Nr. 2009/7662

Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Heizungsanlage

Arbeitet die Heizungsanlage unwirtschaftlich, weil die Heizungsrohre im Kellerbereich nicht ausreichend isoliert sind und an den Heizkörpern keine Thermostatventile installiert sind, so ist die Heizkostenforderung des Vermieters um die geschätzte Energieersparnis im Falle wirtschaftlicher Arbeitsweise der Heizung (hier: 15 %) zu kürzen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
BlGBW 1984, 71
WuM 1982, 184