Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Heizungsanlage
AG Düren, vom 28.10.1981 - Aktenzeichen 8 C 851/80
DRsp Nr. 2009/7662
Mietminderung bei Unwirtschaftlichkeit der Heizungsanlage
Arbeitet die Heizungsanlage unwirtschaftlich, weil die Heizungsrohre im Kellerbereich nicht ausreichend isoliert sind und an den Heizkörpern keine Thermostatventile installiert sind, so ist die Heizkostenforderung des Vermieters um die geschätzte Energieersparnis im Falle wirtschaftlicher Arbeitsweise der Heizung (hier: 15 %) zu kürzen.