AG Friedberg - Urteil vom 26.09.1984
C 1364/82
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1985, 259

Mietminderung bei unzureichender Dimensionierung der Heizungsanlage und falscher Anordnung des Raumthermostaten mit zu geringer Wasserumwälzung

AG Friedberg, Urteil vom 26.09.1984 - Aktenzeichen C 1364/82

DRsp Nr. 2001/14195

Mietminderung bei unzureichender Dimensionierung der Heizungsanlage und falscher Anordnung des Raumthermostaten mit zu geringer Wasserumwälzung

Eine unzureichende Dimensionierung der gesamten Heizungsanlage mit einem defekten Heizkörper im Schlafzimmer sowie falscher Anordnung des Raumthermostaten und zu geringer Wasserumwälzung stellt zwar einen Mangel der Mietsache dar, der jedoch in den Monaten außerhalb der Heizperiode nicht zu einer Minderung des Mietzinses berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses ... .

Mit schriftlichem Mietvertrag vom 14.01.1981 (Kopie Bl. 7 ff. d.A.) vermietete die Klägerin an die Beklagten vom 01.02.1981 ab die im zweiten Geschoss dieses Hauses gelegene Wohnung. Die Parteien vereinbarten einen Mietzins in Höhe von 800 DM monatlich. Die Parteien vereinbarten zusätzlich in § 26 des schriftlichen Vertrages, dass den Mietern gestattet wird, zwei Zimmer unterzuvermieten gegen Zahlung eines Untermieterzuschlages von 1 DM pro Bett und Nacht.