Mietminderung bei Verschmutzungen des Lichthofes einer Wohnanlage
LG Bonn, vom 16.11.1989 - Aktenzeichen 6 S 344/89
DRsp Nr. 2009/7162
Mietminderung bei Verschmutzungen des Lichthofes einer Wohnanlage
Hat der Mieter einer Wohnung nach der Hausordnung für die Reinigung eines Lichthofes Sorge zu tragen, so kann er eine Minderung des Mietzinses nicht darauf stützen, dass dieser verschmutzt ist. Er trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Verschmutzungen durch andere Mieter hervorgerufen wurden.