Mietminderung bei vollständigem Ausfall der Elektroinstallation durch Kabelbrand
AG Berlin-Neukölln, vom 20.10.1987 - Aktenzeichen 15 C 23/87
DRsp Nr. 2009/7698
Mietminderung bei vollständigem Ausfall der Elektroinstallation durch Kabelbrand
Fällt die Elektrik eines Hauses (Warmwasseranlage, Licht, Kochgelegenheit) wegen eines Kabelbrandes aus, so ist der Mietzins in dieser Zeit um 100 % gemindert.