BFH - Urteil vom 17.12.2002
IX R 23/00
Normen:
AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 612

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen IX R 23/00

DRsp Nr. 2003/5714

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Mietverträge unter nahen Angehörigen sind steuerrechtlich u. a. nur anzuerkennen, wenn die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart und entspr. dem Vereinbarten durchgeführten werden.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vermietete ab April 1994 ihre Wohnung in Y an ihre Tochter. Die monatliche Miete einschließlich Umlagen betrug 850 DM.

In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre (1994 und 1996) machte die Klägerin bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung jeweils Werbungskostenüberschüsse geltend, die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) nicht zum Abzug zuließ.