1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 25.01.2019 (Az.:
Das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 23.03.2018 wird in dessen Ziffer 1. dahingehend abgeändert, dass die Beklagten verurteilt werden, an die Klägerin zu Händen ihres geschäftsführenden Gesellschafters I...
R...19.579,72 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
3.036,25 € vom 05.05.2017 bis zum 28.11.2018,
3.036,25 € vom 06.06.2017 bis zum 28.11.2018,
3.036,25 € vom 05.07.2017 bis zum 28.11.2018,
3.036,25 € vom 06.08.2017 bis zum 28.11.2018,
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