Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. - 4. Zivilkammer - vom 3.9.2014 (Az.: 2-
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.945,85 € festgesetzt.
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