per beA
Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage
des Wohnungseigentümers ...
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...,
vertreten durch den Verwalter/die Verwalterin ...
- Beklagte -
... dass dem Kläger gestattet wird, einen Plattformlift entsprechend dem Angebot der Firma ... vom ... an der Hauseingangstür der Wohnungseigentumsanlage in der ...straße ... in ... gemäß der Beschreibung des Einbaus auf seine Kosten einbauen zu lassen. § Abs. a.F. eröffnete dem Gericht einen grundsätzlichen Ermessensspielraum. Diesen sieht § Abs. Satz 2 zwar nicht mehr ausdrücklich vor, es dürfte sich aber insoweit im Vergleich zur alten Rechtslage nichts geändert haben.
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