Teil I Teilung
§ 1 Grundstück
1. Herr ... ist im Grundbuch des Grundbuchamts von ... als Eigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:
Flst.Nr. ... Gebäude- und Freifläche
Auf dem Grundstück steht ....
2. Die Wohnungen sind in sich i.S.v. § 3 Abs. 2 WEG abgeschlossen und im Aufteilungsplan mit entsprechenden Nummern bezeichnet.
3. Der Aufteilungsplan (Anlage 1) mit der
Abgeschlossenheitsbescheinigung des Baurechtsamts ... vom ... liegt vor. Die
Abgeschlossenheitsbescheinigung ist wesentlicher Bestandteil dieser
Teilungserklärung und dieser als Anlage 2 beigefügt.
Die Anlagen wurden zur Durchsicht vorgelegt und anerkannt.
§ 2 Teilung
ist oder die Wohnungseigentümer mit 75 % der abgegebenen Stimmen den sofortigen Beginn der Bauarbeiten gestattet haben. insbesondere der Verwaltung und der gemeinschaftlichen Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, tragen die Wohnungseigentümer - vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen - nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. In Abweichung von § Abs. Satz 2 ist bei einem Umlaufbeschluss die Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Wohnungseigentümer erforderlich.
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