A.
I. 1. Die Beschwerdeführerin ist in einem Zivilrechtsstreit vom Amtsgericht Dortmund zur Zahlung von restlichem Werklohn für Malerarbeiten an ihren Wohnhäusern verurteilt worden. Sie hatte die Zahlung verweigert, weil die Arbeiten teilweise mangelhaft gewesen seien. Das Landgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin gegen dieses Urteil zurückgewiesen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|