Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2021, Az.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, auf die weitere Rückzahlung eines dem Kläger gewährten Darlehens zu verzichten und die bereits geleisteten Darlehensraten - auch wegen der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags - zurückzuzahlen.
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