LAG Köln - Urteil vom 11.01.2022
4 Sa 315/21
Normen:
BGB § 387; BGB § 780;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5660/20

Nachweispflicht bei Zugang einer E-MailKein Fehlervermerk keine Beweiserleichterung für Zugang eines E-MailHinreichende Bestimmtheit eines Vertragsangebots nach § 145 BGB

LAG Köln, Urteil vom 11.01.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 315/21

DRsp Nr. 2022/3018

Nachweispflicht bei Zugang einer E-Mail Kein Fehlervermerk keine Beweiserleichterung für Zugang eines E-Mail Hinreichende Bestimmtheit eines Vertragsangebots nach § 145 BGB

1. Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.2. Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2021, Az. 6 Ca 5660/20 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 387; BGB § 780;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, auf die weitere Rückzahlung eines dem Kläger gewährten Darlehens zu verzichten und die bereits geleisteten Darlehensraten - auch wegen der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags - zurückzuzahlen.

1. 2. 3.