BGH - Urteil vom 11.10.2013
V ZR 271/12
Normen:
WEG § 16 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3;
Fundstellen:
MDR 2014, 143
MietRB 2014, 12
NJW 2013, 6
NJW 2014, 145
NZM 2014, 79
ZMR 2014, 228
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 17.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 74 C 77/11
LG Berlin, vom 17.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 85 S 244/11 WEG

Nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume in der Gesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH, Urteil vom 11.10.2013 - Aktenzeichen V ZR 271/12

DRsp Nr. 2013/24031

Nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume in der Gesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 17. Oktober 2012 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3;

Tatbestand