LG München I, vom 19.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 16488/02
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 319/00
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von Aufstellung der Einzelwirtschaftspläne - ungültiger Eigentümerbeschluss zur Billigung des Wirtschafsplanes ohne Angabe von Aufteilungsschlüssel und Wohngeldbeträgen - Einstellung von Forderungen gegen die Gemeinschaft in Wirtschaftsplan - Vorlagebeschluss
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 112/04
DRsp Nr. 2005/2230
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von Aufstellung der Einzelwirtschaftspläne - ungültiger Eigentümerbeschluss zur Billigung des Wirtschafsplanes ohne Angabe von Aufteilungsschlüssel und Wohngeldbeträgen - Einstellung von Forderungen gegen die Gemeinschaft in Wirtschaftsplan - Vorlagebeschluss
»1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind grundsätzlich abdingbar. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen zukünftig freistellt, ist nichtig.2. Enthält ein Wirtschaftsplan lediglich die Gesamtbeträge der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ohne den Aufteilungsschlüssel und die auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Wohngeldbeträge anzugeben, so entspricht er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; ein Eigentümerbeschluss, der ihn billigt, ist für ungültig zu erklären (wie BayObLG NJW-RR 1991, 1360). Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.