Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 9. September 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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