Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Anwendung eines unzulässigerweise geänderten Kostenverteilungsschlüssels
AG Neukölln, Beschluss vom 27.12.2001 - Aktenzeichen 70 II 161/01 WEG
DRsp Nr. 2003/16905
Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Anwendung eines unzulässigerweise geänderten Kostenverteilungsschlüssels
Die Eigentümerversammlung überschreitet ihre Beschlusskompetenz, wenn sie hinsichtlich eines in Abweichung von der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss geänderten Kostenverteilungsschlüssels nach Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung beschließt, den ursprünglichen Änderungsbeschluss trotz Nichtigkeit weiter anzuwenden.