AG Neukölln - Beschluss vom 27.12.2001
70 II 161/01 WEG
Normen:
WEG § 10 § 15 § 16 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)387a
ZMR 2002, 474

Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Anwendung eines unzulässigerweise geänderten Kostenverteilungsschlüssels

AG Neukölln, Beschluss vom 27.12.2001 - Aktenzeichen 70 II 161/01 WEG

DRsp Nr. 2003/16905

Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Anwendung eines unzulässigerweise geänderten Kostenverteilungsschlüssels

Die Eigentümerversammlung überschreitet ihre Beschlusskompetenz, wenn sie hinsichtlich eines in Abweichung von der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss geänderten Kostenverteilungsschlüssels nach Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung beschließt, den ursprünglichen Änderungsbeschluss trotz Nichtigkeit weiter anzuwenden.

Normenkette:

WEG § 10 § 15 § 16 Abs. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung von Rechtsanwalt Martin Häublein, Berlin, in ZMR 2002, 475.

Fundstellen
DRsp I(152)387a
ZMR 2002, 474