Die Revision gegen das Urteil der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 13. April 2012 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom 7. Dezember 2010 stand als TOP 5 Folgendes zur Abstimmung:
"Beschlussfassung über den Gesamtwirtschaftsplan 2011 mit einem Gesamtaufwand von 32.970,00 EURO und den dazugehörigen Einzelwirtschaftsplänen. Die hier genannte Summe ist ein Vorschlag durch die Verwaltung."
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