Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg vom 14. Dezember 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Klageantrags zurückgewiesen worden ist, der auf Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einem Beschluss gerichtet ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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