Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Eigentümer einer aus sieben Wohnungen, weiteren Räumen und Garagen bestehenden Anlage. Den Antragstellern gehört neben einer Wohnung und einer Garage ein Miteigentumsanteil von 94, 99/1000, laut Teilungserklärung und Grundbucheintrag "verbunden mit dem Sondereigentum an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Dachgeschoß rechts". Es handelt sich um insgesamt fünf Räume mit zusammen etwa 52 bis 54 qm. Nach Abschnitt 1 b der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ist die Ausübung eines Gewerbes oder Berufs in der Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwalters zulässig; nach Abschnitt 14 gelten die für Wohnungen getroffenen Bestimmungen sinngemäß auch für das Teileigentum.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|