Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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