OLG Celle vom 26.11.1984
4 W 90/84
Normen:
WEG § 14 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)111c
MDR 1985, 236

OLG Celle - 26.11.1984 (4 W 90/84) - DRsp Nr. 1992/7677

OLG Celle, vom 26.11.1984 - Aktenzeichen 4 W 90/84

DRsp Nr. 1992/7677

c. Bürgerlich-rechtlicher Aufopferungsanspruch eines Wohnungseigentümers, der infolge Undichtigkeit des Daches Schäden an seinem Sondereigentum erleidet und eine Reparatur auf Verlangen der anderen Eigentümer bis zum Abschluß eines Beweissicherungsverfahrens zurückstellen muß.

Normenkette:

WEG § 14 ;

»Nach der ständ. Rechtspr. des BGH (BGHZ 60, 119) besteht ein bürgerlich-rechtlicher Aufopferungsanspruch, sofern von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung desselben Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die Ä weil nicht nur unwesentlich und nicht auf ortsüblicher Benutzung des störenden Grundstücks beruhend Ä über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach der Bestimmung des § 906 BGB entschädigungslos hinzunehmen hat, gegen die gemäß § 1004 BGB vorzugehen dem betrogenen Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen versagt ist. [Diese Rechtspr.] ist auch im Wohnungseigentumsrecht entsprechend anwendbar (ebenso Bärmann/Pick/Merle, Rdn. 24 und 60 zu § 14 WEG), denn bei notwendigen Reparaturen am gemeinschaftlichen Eigentum hat jeder Wohnungseigentümer Unbequemlichkeiten und Nachteile, u. a. sogar Schäden, zu dulden, soweit es ihm aus § 242 BGB im Einzelfall versagt ist, auf eine sofortige Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes hinzuwirken.