OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.11.1997 (24 U 216/96) - DRsp Nr. 1999/4299
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 24 U 216/96
DRsp Nr. 1999/4299
»Jährliche Nebenkostenabrechnungen sind bei Vermietung von Geschäftsräumen mit Ablauf des zwölften Monats nach der jeweiligen sich aus dem Mietvertrag ergebenden Abrechnungsperiode (Kalenderjahr, Mietvertragsjahr oder das Jahr, binnen dessen üblicherweise die Leistungsabrechnungen der jeweiligen Versorgungsträger erteilt zu werden pflegen) zu erstellen.«