A) I) Das Landgericht will mit dem von ihm auf Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (MÄG) gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Frage erwirken:
»Kann der Widerspruch gemäß § 568 BGB bereits in dem Schreiben erklärt werden, mit dem die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen wird?«
II) Dieser Vorlagebeschluß ist zulässig.
1) Der Senat folgt - wie er dies unter anderem in seinen Rechtsentscheiden vom 25. März 1981 (GrdE 1981, Seite 477 ff.; dort nicht mit abgedruckt) und vom 22. April 1981 /ZMR 1981, Seite 213 ff., 213) ausgeführt hat - hinsichtlich der einen auf Art.III MÄG basierenden Vorlagebeschluß betreffenden Zulässigkeitsvoraussetzungen den Darlegungen des Bayerischen Obersten Landgerichts in dessen Rechtsentscheid vom 21. November 1980 (ZMR 1981, Seite 93 ff., 93).
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