I. Das Landgericht hat dem Senat gemäß Beschluß vom 27.03.1981 die folgende Rechtsfrage gemäß Artikel III Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21.12.1967 in der Fassung des Gesetzes vom 5.6.1980 (BGBl. I S. 657) zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die Darlegung, daß eine verlangte Mietzinserhöhung für Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen die angemessene Miete nach §
Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|