Das Landgericht hat dem Senat gemäß Artikel III Abs. 1 des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes folgende Fragen zum Rechtsentscheides vorgelegt:
a) Gilt im öffentlich geförderten Wohnungsbau die in § 10 Abs. 2 des Wohnungsbindungsgesetzes genannte drei-Monats-Frist auch für die Erhebung eines durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Umlegungsbetrages
b) Hilfsweise: Falls Frage a) zu bejahen ist:
Können die Mietvertragsparteien die drei-Monats-Frist vertraglich abbedingen?
Die Vorlagefrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagten waren auf Grund - mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin abgeschlossenen - Mietvertrages vom 01.02.1976 in der Zeit vom 01.03.1976 bis Ende Oktober 1983 Mieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten 68 qm großen Wohnung im Hause der Klägerin in .. .
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