OLG Karlsruhe, vom 29.12.1982 - Aktenzeichen 9 Re-Miet 2/82
DRsp Nr. 1993/2062
»Ein Gutachten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 MHRG, in dem zur Ermittlung der ortsüblichen Miete keine konkreten Vergleichsobjekte angeführt sind, ist jedenfalls dann nicht hinreichend begründet, wenn daraus nicht wenigstens zu erkennen ist, daß dem Sachverständigen Vergleichswohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt in ausreichenden Zahl und deren Mietpreisgestaltung benannt sind und daß er die zu beurteilende Wohnung in vergleichender Abwägung in das Mietpreisgefüge der Vergleichswohnungen eingeordnet hat, der Sachverständige vielmehr seiner Berufserfahrung und Kenntnis des örtlichen und regionalen Wohnungsmarktes, die auf der Beobachtung anderer Mietobjekte und der marktmäßigen Preisgestaltung und den Angeboten durch die Presse beruhe.Über die Vorlagefrage b) ergeht kein Rechtsentscheid.«
Normenkette:
MHG § 2 Abs. 2 S. 1;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.