LG München I, vom 20.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 7626/06
AG München, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen II 1220/05
OLG München - Beschluss vom 08.12.2006 (34 Wx 103/06) - DRsp Nr. 2006/30223
OLG München, Beschluss vom 08.12.2006 - Aktenzeichen 34 Wx 103/06
DRsp Nr. 2006/30223
»Zum Rechtsschutzinteresse für den Antrag auf Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses,1. der den Wohnungseigentümern eine Frist zur Stellungnahme zu Sanierungsangeboten mit der Ankündigung setzt, sodann in das schriftliche Umlaufverfahren einzutreten;2. der den Antrag eines Wohnungseigentümers auf Anbringung einer Markise ablehnt und der (nur) von einem anderen Wohnungseigentümer angefochten wird.«