I.
Die Antragsteller zu 2 bis 5 und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Für diese war die Antragstellerin zu 1 gemäß Eigentümerbeschluss vom 25.6.2003 für den Zeitraum von fünf Jahren ab 1.1.2004 zur Verwalterin bestellt. Derzeit hat die weitere Beteiligte die Hausverwaltung inne.
In der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 2.11.2004 wurde unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 ("Abwahl des Verwalters unter Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen") der Antrag gestellt, die Verwalterin aus wichtigem Grund zum 30.11.2004 abzuberufen. Im Protokoll ist folgendes Abstimmungsergebnis festgehalten:
Dafür: 9
Gegen: 4
Keine Gegenstimmen.
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